Nachhaltiges Investieren

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess

Die Europäische Union hat sich mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums im Frühjahr 2018 der Umsetzung der globalen Initiativen, einen nachhaltigeren Weg zu beschreiten, verschrieben. Auf diesem Weg nimmt der Finanzsektor eine tragende Rolle ein.

Der erste Schritt ist die zum 10. März 2021 umzusetzende Offenlegungsverordnung. Diese in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar u.a. für alle Finanzmarktteilnehmer geltende Verordnung dient u.a.

•           der Offenlegung von Informationen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

bei der Investitionsentscheidung und zielt insbesondere auf die EU-weite Harmonisierung dieser Aspekte ab.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben können. Als (nicht abschließende) Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken können genannt werden:

  • Risiko fehlender oder mangelhafter Maßnahmen zum Klimaschutz sowie potenzielle Gefährdungen durch die Folgen des Klimawandels,
  • fehlende Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Mindeststandards oder
  • fehlende oder unzureichende Vorgaben im Rahmen einer „guten Unternehmensführung“ zur Verhinderung von Korruption.

Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.

Die BayernInvest bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können, sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Anlageentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der BayernInvest ist die Analyse von Nachhaltigkeitsaspekten daher integraler Bestandteil jedes Investmentprozesses im Portfoliomanagement.

Dabei werden Nachhaltigkeitsdaten von MSCI, ISS ESG, Bloomberg und weiteren Quellen sowohl in die Investmententscheidung als auch das Reporting integriert. Einer disziplinierten Berücksichtigung von Ausschlusslisten zu kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstungsthemen folgt die Integration von ESG-Aspekten in den Investmentprozess. Den Themen Governance und Klimaneutralität wird das Hauptaugenmerk gewidmet.

Die BayernInvest greift dabei neben öffentlich zugänglichen Informationsquellen (insbesondere Unternehmensberichterstattung, Unternehmensnachrichten, etc.) auch auf proprietäre interne und extern erworbene Informationsquellen (insbesondere ESG-Datenanbieter) zurück, um Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten. Die verfügbaren Informationsquellen erlauben eine Beurteilung der im Fonds enthaltenen Wertpapiere und Assets nach Umwelt-, Sozialen- und Governance-Aspekten und bieten darüber hinaus auch zu spezifischen Nachhaltigkeitsaspekten (bspw. Klimaindikatoren, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, sowie Achtung der Menschenrechte, etc.) eine umfangreiche Abdeckung.

Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken können so bereits zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung berücksichtigt und darüber hinaus fortlaufend überwacht werden. Die Beurteilung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt dabei sowohl im Kontext des Fonds als auch auf Ebene einzelner Wertpapiere und Assets. In diesem Zusammenhang kommt auch der Beurteilung des Managements dieser Risiken durch die im Fonds enthaltenen Emittenten in Verbindung mit der fondsspezifischen Anlagestrategie eine wichtige Rolle zu. Die Einbindung der relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren in die Systemlandschaft der BayernInvest ist gegeben, so dass Ausschlusskriterien und fondsspezifische Nachhaltigkeitsstrategien im Front-und Backoffice System sowie in den Reportingsystemen der BayernInvest verarbeitet werden können.

ESG-Investmentprozess

Der ESG Investmentprozess wird durch aufeinander aufbauende Prozessschritte beschrieben. Den allgemeinen Nachhaltigkeitsgrundsätzen der BayernInvest und damit einhergehenden firmenweiten Ausschlusslisten mit Bezug zu kontroversen Rüstungsthemen folgen produktspezifische Prozessschritte. Dabei wird das Anlageuniversum durch die Integration von Positiv- / oder Negativlisten definiert und durch eine weiterführende ESG-Strategie ergänzt. Diese legt die Zielsetzung des Produkts in Bezug auf allgemeine und/oder spezifische ESG-Themen fest. Ein ausführliches Investorenreporting zur ESG-Ausrichtung des Produkts rundet den ESG-Investmentprozess ab. Eine aktive Ausübung der Stimmrechte und stetes Einwirken auf Emittenten, Nachhaltigkeitsthemen in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen sind ebenfalls integraler Bestandteil des ESG-Ansatzes der BayernInvest.

Nachhaltigkeitsangebot der BayernInvest

Die BayernInvest verwaltetet ein Volumen von rund 90 Milliarden Euro in Spezial- und Publikumsfonds sowie institutionellen Vermögensverwaltungsmandaten. Daneben administriert unsere Tochtergesellschaft BayernInvest Luxembourg S.A. über EUR 6 Mrd.

Unter der Maßgabe „Nachhaltigkeit profitabel und Profitabilität nachhaltig“ setzt die BayernInvest auf wirkungsorientierte Investments, um neben der finanziellen, auch die ökologische und gesellschaftliche Rendite zu optimieren. Nachhaltigkeitsberatungsleistungen, die die Verbesserung der Portfolioqualität und den Abgleich mit regulatorischen Anforderungen zum Ziel haben, gehören ebenso zum Leistungsspektrum wie innovative Reportingformate für Nachhaltigkeitszahlen zu den PRI, ESG-Verteilungen und UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG). Erklärtes Ziel ist, spätestens bis zum Jahr 2025 alle in eigener Verantwortung gemanagten Portfolios in Einklang mit dem den Pariser Klimaabkommens zu bringen.

Wir sind davon überzeugt, dass nachhaltige Unternehmen solider aufgestellt und damit langfristig resilienter und wettbewerbsfähiger sind.

Die BayernInvest ist einer der deutschen Erstunterzeichner der UN PRI (Prinzipien der Vereinten Nationen für Verantwortliches Investieren), hat im Jahr 2020 den EU Green Deal und die Green Recovery Alliance unterschrieben, ist Mitglied im CDP (Carbon Disclosure Project) und unterstützt die Initiative TCFD (Task Force for Climate-related Financial Disclosures).

Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Principal Adverse Impact)

Die BayernInvest berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und hat dafür interne Maßnahmen implementiert. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können in den Kategorien Umwelt, Soziales und Governance auftreten und beinhalten beispielsweise

  • Treibhausgasemissionen von Unternehmen oder Staaten
  • CO2-Intensität
  • Verstöße gegen die Prinzipien der UN Global Compact
  • Produktion geächteter Waffen.

Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die BayernInvest über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.

Auf Grund der schwierigen Datenlage wird die Gesellschaft bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen den Fokus zunächst auf Fonds mit nachhaltigen Anlagestrategien legen. Hierbei kommen fondsindividuelle Strategien zum Einsatz. Diese bestehen beispielsweise in der Berücksichtigung von Mindestkriterien an Umweltfaktoren, dem Verzicht der Investition in Unternehmen welche bspw. geächtete Waffen produzieren, signifikante Umsätze mit der Produktion und Verarbeitung fossiler Brennstoffe generieren oder bei denen Verstöße gegen die UN Global Compact erfolgen.

Die Gesellschaft wird die Datenlage regelmäßig überprüfen und zu gegebener Zeit über die Möglichkeit der Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Anlageentscheidungen in weitere Vermögensgegenstände und in weiteren Produkten entscheiden.