Grundsätze & Policies

Die BayernInvest Luxembourg S.A. hat für die von ihr verwalteten und administrierten Fonds mehrere Grundsätze (Policies) aufgestellt, welche im Folgenden vorgestellt werden:

  • Stimmrechtspolitik
    Die Wahrung und der Umgang mit den Interessen unserer Anleger haben für uns als Verwaltungsgesellschaft höchste Priorität. Ziel unserer Stimmrechtspolitik, welche nachfolgend näher erläutert wird, ist es, im Interesse unserer Anleger die Stimmrechte aus den Aktien im Portfolio des Fonds auf Gesellschafterversammlungen selbst oder mittelbar auszuüben. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass die Ausübung der Stimmrechte im Einklang mit den Anlegerinteressen und der Anlagepolitik des Fonds steht. PDF zum Download
     
  • Beschwerdepolitik
    Die Wahrung und der Umgang mit den Interessen unserer Anleger haben für uns als Verwaltungsgesellschaft höchste Priorität. Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren: PDF zum Download
  • Interessenkonflikte
    Die BayernInvest Luxembourg S.A. ist gemäß dem Rundschreiben CSSF 18/698 und als Verwaltungsgesellschaft gem. Kapitel 15 Artikel 109 Abs. 1 b) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der aktuellen Fassung sowie als Verwalter Alternativer Investmentfonds gemäß Artikel 11 Abs. 1 d) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter Alternativer Investmentfonds in der aktuellen Fassung verpflichtet sich so zu organisieren, dass das Risiko von Interessenkonflikten zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden, zwischen zwei Kunden der Gesellschaft, zwischen einem ihrer Kunden und einem von ihr verwalteten Fonds oder zwischen zwei von ihr verwalteten Fonds, die den Interessen der verwalteten Fonds oder der Kunden schaden, auf ein Minimum beschränkt ist. PDF zum Download
  • Ausführungsgrundsätze (best execution policy)
    Die BayernInvest Luxembourg S.A. ist verpflichtet zum Schutz der Anleger von Fonds die von ihr verwaltet werden gemäß bestimmter Ausführungsgrundsätze zu handeln. Grundsätzlich gilt hier der Grundsatz der bestmöglichen Orderausführung. Dazu wird zwischen eigener Orderausführung durch die Depotbank und Orderausführung durch diverse externe Broker, Makler, Kontrahenten unterschieden. Die Ausführungsgrundsätze gelten für professionelle Kunden. Die BayernInvest Luxembourg S.A. wird, sofern mit Ihren Kunden nichts Gegenteiliges vereinbart ist, die Orderausführung gemäß der nachstehenden Grundsätze veranlassen. PDF zum Download
     
  • Vergütungspolitik 
    Die BayernInvest Luxembourg S.A. ist als Verwaltungsgesellschaft dazu verpflichtet, Vergütungsgrundsätze nach Art. 12 des geänderten Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds sowie Art. 111ter des geänderten Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen festzulegen. Die Vergütungspolitik der BayernInvest Luxembourg S.A. steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen und den Werten sowie den Interessen der Gesellschaft, der von ihr verwalteten Investmentvermögen und der Anleger solcher Investmentvermögen im Einklang und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. PDF zum Download
  • Hinweise nach dem Lieferkettengesetz
    Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen.

    Die BayernLB hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet, das ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der BayernLB entstanden sind.

    Mehr zum Beschwerdenverfahren der BayernLB 
    Englische Version: Grievances pertaining to the German Supply Chain Act