FCP - fonds commun de placement
- Sondervermögen – keine eigene Rechtsform
- Auflage in Vertragsform, bestehend aus dem Konstrukt an Verträgen mit Depotbank, Zentralverwaltung und anderen Dienstleistern
- die Verwaltungsgesellschaft verwaltet das Fondsvermögen
- Fondsvermögen nicht gleichzusetzen mit dem der Gesellschaft
- Investoren sind Anteilinhaber am Sondervermögen und nicht stimmberechtigt
- Fondsbestimmungen im Verkaufsprospekt und im Verwaltungsreglement des Fonds festgeschrieben