FCP - fonds commun de placement
- Sondervermögen – keine eigene Rechtsform
 - Auflage in Vertragsform, bestehend aus dem Konstrukt an Verträgen mit Depotbank, Zentralverwaltung und anderen Dienstleistern
 - die Verwaltungsgesellschaft verwaltet das Fondsvermögen
 - Fondsvermögen nicht gleichzusetzen mit dem der Gesellschaft
 - Investoren sind Anteilinhaber am Sondervermögen und nicht stimmberechtigt
 - Fondsbestimmungen im Verkaufsprospekt und im Verwaltungsreglement des Fonds festgeschrieben