Beteiligte Parteien

Initiator

Der Initiator ist der ursprüngliche Impuls- und Ideengeber eines Fondsprojekts, er beauftragt uns, die BayernInvest Luxembourg S.A., mit der Umsetzung. Oft ist der Fondsmanager / Anlageberater identisch mit dem Initiator eines Fondsprojektes.

Fondsmanager / Anlageberater

Der Fondsmanager oder Anlageberater setzt die Anlagestrategie im Fondsportfolio um.

Vertrieb

Der Vertrieb des Fonds erfolgt i. d. R. über dem Initiator bzw. dem Fondsmanager / Anlageberater zugängliche Vertriebskanäle.

Verwaltungsgesellschaft

Nach erfolgter Fondsauflage übernimmt die BayernInvest Luxembourg S.A. die im Tagesgeschäft anfallenden Tätigkeiten – ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Servicepartnern. Hierzu gehören beispielsweise das Disponieren aller Fondstransaktionen oder die Berechnung und Veröffentlichung des Fondspreises sowie aller sonstigen in den Vertriebsländern erforderlichen Kennzahlen. Kernaufgaben bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen sind unter anderem ein effizientes Risikomanagement und die Wahrnehmung von Complianceaufgaben. Des weiteren werden Verkaufsprospekte, KIIDs sowie Rechenschaftsberichte erstellt und aktualisiert und die notwendigen Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden durchgeführt.

Domizilierer

Der Gesellschaftssitz des Fonds wird an unserem Firmensitz eingerichtet. Wir berufen die Sitzungen des Verwaltungsrates bzw. der Aktionäre ein und halten sie ab. Auch die Kommunikation mit dem Wirtschaftsprüfer wird von uns übernommen.

Promoter

Der Promoter ist aus rechtlicher Sicht gegenüber der Aufsichtsbehörde der Verantwortliche für das Fondsprojekt. In der Regel ist das der Initiator. Dieser muß über eine entsprechende Kapitalausstattung verfügen (z.B. Banken, Versicherungen). Gegenüber der Luxemburger Aufsichtsbehörde ist diese Funktion anzuzeigen. Für den Fall, daß der Initiator die Voraussetzungen der Genehmigungsfähigkeit als Promoter nicht erfüllt, kann die Rolle des Promoters von einem Dritten übernommen werden.

Depotbank / Verwahrstelle

Eine für den Fonds bestimmte Depotbank/Verwahrstelle verwahrt das Fondsvermögen, überwacht den Cash-Flow, verwaltet die Konten und Depots des Fonds, wickelt die Transaktionen ab, führt die Zeichnungsaufträge und Rücknahmen aus und nimmt alle gesetzlich und aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollfunktionen einer Depotbank wahr.

Zentraladministration

Die Fondsbuchhaltung, wie z.B. die kontenmäßige Verbuchung der Fondstransaktionen oder die Ermittlung von steuerlichen Kennzahlen und des Nettoinventarwertes, wird durch die Zentraladministration durchgeführt. Hierbei unterstützen uns ausgewählte Servicepartner.

Transfer Agent

Der Transfer Agent (TA) führt das Anteils- / Aktienregister.

Zahlstelle / Informationsstelle

Hierüber werden Kauf und Verkauf von Investmentanteilen abgewickelt. Sie hält die notwendigen Informationen für den Investor bereit. Diese Funktion übernimmt für Luxemburg i. d. R. die Depotbank. Soll der Fonds auch im Ausland vertrieben werden, so muß dort ebenfalls eine Bank mit dieser Funktion beauftragt werden.

Wirtschaftsprüfer

Neben der Prüfung des Jahresberichts erstellt der Wirtschaftsprüfer jeweils zum Geschäftsjahresende des Fonds einen Kontrollbericht (Long Form).