FCP - fonds commun de placement

  • Sondervermögen – keine eigene Rechtsform
  • Auflage in Vertragsform, bestehend aus dem Konstrukt an Verträgen mit Depotbank, Zentralverwaltung und anderen Dienstleistern
  • die Verwaltungsgesellschaft verwaltet das Fondsvermögen
  • Fondsvermögen nicht gleichzusetzen mit dem der Gesellschaft
  • Investoren sind Anteilinhaber am Sondervermögen und nicht stimmberechtigt
  • Fondsbestimmungen im Verkaufsprospekt und im Verwaltungsreglement des Fonds festgeschrieben